Allgemeine Geschäftsbedingungen der Swiss Climate AG

Version: 07.01.2022

  1. Geltungsbereich
    1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte, die über die Online-Plattform www.co2-footprint.ch der Swiss Climate AG abgeschlossen werden. Durch den Vertragsabschluss erklärt sich der Kunde mit den AGB der Swiss Climate AG einverstanden. Die Swiss Climate AG behält sich das Recht vor, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern. Es ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung geltende Version massgebend.
    2. Persönliche Daten ihrer Kunden verwendet Swiss Climate AG nur für den Handel mit CO2-Zertifikaten (Verified Emission Reductions (VERs) und Verified Carbon Units (VCU)) unter dem Verified Carbon Standard (VCS), dem Gold Standard (GS VERs) oder einem vergleichbaren Standard für Schweizer Projekte. Die erstellten und/oder gehandelten Zertifikate werden von der Swiss Climate AG über ein unabhängiges Register (wie Gold Standard Registry oder Verra Registry) stillgelegt und so dauerhaft und unwiderruflich dem Markt für CO2-Zertifikate entzogen. Durch das Stilllegen von Zertifikaten werden CO2-Emissionen kompensiert.
    3. Die Geschäftsbedingungen sind ausschliessend. Gegensätzliche oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Swiss Climate AG stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.
    4. Die Swiss Climate AG ermöglicht sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen, ihre CO2-Emissionen zu ermitteln und ihre CO2-Emissionen mittels Klimaschutzprojekten zu kompensieren (CO2-​Kompensation resp. CO2-​Kompensationsbeitrag).
  2. Vertragsabschluss
    1. Der Vertrag zwischen dem Kunden und der Swiss Climate AG kommt durch die verbindliche Bestellung im Onlineshop zustande.
    2. Die Bestellung kann erst nach Erhalt der Zahlungsbestätigung für die gewünschte Menge der CO2-Zertifikate durch die Swiss Climate AG akzeptiert werden. Nach Eingang der Bestellung und Zahlung durch den Kunden sowie nach Stilllegung der gewünschten CO2-Zertifikate durch die Swiss Climate AG, werden diese dem Markt dauerhaft entzogen.
  3. Kundendaten
    1. Der Kunde gewährt der Swiss Climate AG im Bedarfsfall Zugang zu den für die Erbringung der Dienstleistung relevanten kundenspezifischen Daten. Der Kunde garantiert gegenüber der Swiss Climate AG die Korrektheit und Vollständigkeit der übermittelten Daten. Die Swiss Climate AG übernimmt keine Haftung für Folgeschäden des Kunden, wenn der von Swiss Climate AG erbrachten Dienstleistung inkorrekte, fehlerhafte oder unvollständige Daten des Kunden zugrunde liegen.
    2. Die Swiss Climate AG verwendet und behandelt die vom Kunden erhaltenen Daten und Informationen vertraulich gemäss den Bestimmungen dieser AGB (insb. Ziff. 10). Die Swiss Climate AG ist jedoch berechtigt, Daten in verarbeiteter oder abgeleiteter Form, welche u.a. auf Daten des Kunden basieren können, für statistische, wissenschaftliche oder werbliche Zwecke weiterzuverwenden. Bei einer diesbezüglichen Veröffentlichung anonymisiert die Swiss Climate AG den Kundennamen oder holt zuvor eine ausdrückliche Zustimmung des Kunden zur Veröffentlichung des Kundennamens ein.
  4. CO₂-Kompensation
    1. Der Kunde erhält nach Vertragsabschluss per E-Mail ein nicht übertragbares Zertifikat, welches die Kompensation der Emissionen bestätigt. Das Zertifikat belegt ausschliesslich die Stilllegung der angegebenen Anzahl an CO₂-Zertifikaten. Die Klimaneutralität oder andere Ansprüche können dadurch nicht garantiert werden. Der Kunde erwirbt keine Eigentumsrechte an aus Emissionsminderungsprojekten stammenden CO₂-Zertifikate. Die formelle Stilllegung der CO₂-Zertifikate wird durch die Swiss Climate AG im auf den Kauf folgenden Quartal ausgeführt. Der Kunde erkennt an, dass die Swiss Climate AG die erworbenen CO₂-Zertifikate gemeinsam mit von anderen Kunden erworbenen CO₂-Zertifikaten stilllegt und somit die jeweils erworbenen CO₂-Zertifikate nicht individuell stillgelegt werden. Der Kunde anerkennt, dass die Swiss Climate AG dadurch auch kein individuelles formelles Stilllegungszertifikat übermittelt. Sollte der Kunde ein individuelles formelles Stilllegungszertifikat benötigen, ist die Swiss Climate AG vor dem Erwerb zu kontaktieren. Aus einem derartigen Anliegen können zusätzliche Kosten für den Kunden entstehen. Mit erfolgter Stilllegung der CO₂-Zertifikate hat Swiss Climate ihre Leistungspflicht erfüllt.
    2. Im Fall einer unvorhergesehenen Verzögerung von Emissionsreduktionen in den ausgewählten Klimaschutzprojekten gewährleistet die Swiss Climate AG, wenn nicht anders mit dem Kunden vereinbart, die Realisierung der CO₂-Kompensation über ein anderes, qualitativ gleichwertiges Projekt.
    3. Eine verzögerte oder ausbleibende Vertragserfüllung seitens Swiss Climate gilt nicht als Nichterfüllung oder Pflichtverletzung, wenn sie durch unumgängliche Ereignisse verursacht wurden, die sich der zumutbaren Einflussnahme von Swiss Climate entziehen («Höhere Gewalt»).
  5. Offenlegung der CO₂-Berechnungen
    1. Die Swiss Climate AG berechnet die Menge für die CO₂-Kompensation gemäss dem jeweils aktuellen Informationsstand der Swiss Climate AG. Die Berechnungen werden genutzt, um eine angemessene Menge der CO₂-Kompensationen zu ermitteln. Die Berechnungsgrundlagen werden einer regelmässigen Kontrolle und Überarbeitung unterzogen, wobei die Swiss Climate AG jedoch keinerlei Haftung für deren Aktualität oder Korrektheit übernimmt.
    2. Die Swiss Climate AG berechnet die CO₂-Kompensation ausschliesslich basierend auf den vom Kunden angegebenen Daten und nimmt keine darüberhinausgehende CO₂-Kompensation vor. Die Swiss Climate AG ist insbesondere nicht verantwortlich für inkorrekte, fehlerhafte oder unvollständige Daten des Kunden oder für Berechnungsfehler, welche aufgrund inkorrekter, fehlerhafter oder unvollständiger Daten des Kunden entstehen. Die Swiss Climate AG garantiert weder explizit noch implizit die Vollständigkeit, Richtigkeit, Angemessenheit, Qualität oder Eignung für die Informationen, die zu einem bestimmten Zweck genutzt werden. Jede Garantie dieser Form ist explizit vollständig ausgeschlossen.
  6. Zahlung
    1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Online-Service angegebenen Preise.
    2. Der Kunde versteht, dass er durch die Bestellung in diesen Vertrag einwilligt und einen Kauf bei der Swiss Climate AG tätigt. Seine Kreditkarte wird in der Höhe des Kaufpreises belastet. Nach Eingang der Zahlung unternimmt die Swiss Climate AG den Ausgleich der vertraglich festgelegten Menge an CO₂-Emissionen gemäss Ziffer 4.1
  7. Mehrwertsteuer
    1. Unternehmen ausserhalb der Schweiz sind für die Steuererklärung im Land ihres Hauptsitzes selbst verantwortlich. Für Schweizer Kunden enthalten alle Preise, deren Zahlung unter diese Geschäftsbedingungen fallen, die Schweizer Mehrwertsteuer. Änderungen und Anpassungen in der Mehrwertsteuergesetzgebung bleiben vorbehalten.
  8. Haftung und Haftungsausschluss
    1. Die Haftbarkeit aufgrund eigenen Verschuldens der Swiss Climate AG, ihren Angestellten, rechtlichen Vertretern, sowie stellvertretender Dritter/Erfüllungsgehilfen/Stellvertretern ist auf das jeweilige Geschäft begrenzt.
  9. Nutzung von Namen und Logo und Kompensationsbestätigung
    1. Die Verwendung der Kompensationsbestätigung der Swiss Climate AG zu Kommunikationszwecken ist ausdrücklich erwünscht. Um einer missbräuchlichen oder rufschädigenden Verwendung vorzubeugen, sind die folgenden Richtlinien zum Kommunikations- und Geltungsbereich zu beachten:
    2. Die Swiss Climate AG hat das Recht, bei Verstoss gegen die vorliegenden Bestimmungen und Kriterien sowie insbesondere gegen die Kommunikations- und Geltungsrichtlinien, das Tragen des Namens, Logos und der Kompensationsbestätigung jederzeit zu untersagen.
    3. Der Kunde verpflichtet sich, den Namen, das Logo und die Kompensationsbestätigung bei Untersagung unverzüglich zu entfernen.
    4. Der Name, das Logo und/oder die Kompensationsbestätigung darf in der Kommunikation (Briefpapier, Jahresberichte, Werbematerialien, Rechnungen, Internetauftritt und anderes) nur in Kombination mit der effektiv bestätigten Einheit eingesetzt werden. Nicht in der Kompensationsbestätigung enthaltene Unternehmen, Filialen, Standorte, Tochterunternehmen, das Mutterhaus, Produkte, Dienstleistungen, Events, Aktivitäten etc. dürfen nicht mit dem Namen, Logo oder der Kompensationsbestätigung in Verbindung gebracht werden und Name, Logo oder Kompensationsbestätigung darf nicht auf diesen oder zusammen mit diesen gezeigt werden. Bei der gleichzeitigen Verwendung von weiteren Auszeichnungen, Labels, Logos oder Brands, welche dieselbe oder eine ähnliche Leistung bestätigen, müssen Missverständnisse in der Kommunikation ausgeschlossen werden können.
    5. Änderungen an Name, Logo und/oder Kompensationsbestätigung hinsichtlich der Text- und Gestaltungsmerkmale, der Farbgebung, der Umrahmungen oder weitere Verzerrungen sind dem Kunden nicht gestattet.
  10. Datenschutz
    1. Die Swiss Climate AG behandelt grundsätzlich alle persönlichen Daten von Kunden bzw. Nutzern gemäss dem geltenden Datenschutzgesetz (DSG) bzw. der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Alle persönlichen Daten werden streng vertraulich behandelt. Die Swiss Climate AG ist autorisiert, persönliche Daten zur Überprüfung der Kreditwürdigkeit und zur Überwachung der Zahlung herauszugeben.
    2. Mit der Anmeldung als registrierten Benutzer erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die Swiss Climate AG seine persönlichen Daten für spätere Bestellungen speichert.
    3. Der Kunde gestattet der Swiss Climate AG, die von ihm übermittelten Daten statistisch auszuwerten und in anonymisierter Form unabhängig von der Vertragsdauer zwischen den Parteien für die Verbesserung der eigenen Dienstleistungen sowie für Marketingzwecke oder andere kommerzielle Zwecke zu verwenden.
  11. Vertragsänderungen
    1. Sämtliche Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
    2. Die Swiss Climate AG behält sich das Recht vor, diese Geschäftsbedingungen (AGB) jederzeit zu ändern.
    3. Die aktuelle Version wird auf der Homepage publiziert und/oder dem Kunden zugestellt. Nachträgliche Änderungen der AGB werden zum Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht innert 30 Tagen seit Aufschaltung bzw. Zusendung der AGB schriftlich widerspricht.
  12. Wirksamkeit
    1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
  13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
    1. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen sollen in Übereinstimmung mit dem Schweizerischen Recht, ausgenommen des UN-Kaufrechts (CISG), entwickelt und ausgelegt werden.
    2. Für Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit AGB oder einem Vertragsabschluss sind die Gerichte am Sitz der Swiss Climate AG (Bern, Schweiz) zuständig. Die Swiss Climate AG steht es jedoch frei, ihre Ansprüche vor anderen zuständigen Gerichten an einem anderen Ort in der Schweiz oder im Ausland geltend zu machen.